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Refinanzierung der Reisekosten von Kind(ern) und einer notwendigen Begleitperson

Eine Dienstreise steht an und das Kind/die Kinder können nicht am Wohnort betreut werden? Sie müssen zu einer Konferenz fahren und Ihr Kind wird noch von Ihnen gestillt? Als familiengerechte Hochschule unterstützt die Universität zu Köln die Mitnahme von Kindern und notwendigen Betreuungspersonen, wenn diese nicht am Wohnort betreut werden können. Für eine notwendige Familienmitnahme auf eine Dienstreise kann ab sofort ein anteiliger Reisekostenzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Dual Career & Family Support (CFS)