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Bild: Markus Spiske on Unsplash

Richtlinie Antidiskriminierung der Universität zu Köln

Die Neufassung der Richtlinie Antidiskriminierung der Universität zu Köln wurde 2022 verabschiedet.

Die bisher geltende Richtlinie zum Umgang mit Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing (2019) wurde überarbeitet und mit dem neuen Titel "Richtlinie Antidiskriminierung der Universität zu Köln" vom Rektorat und Senat verabschiedet. Die Änderungen umfassen u.a. eine deutlichere Abgrenzung von Erstkontakt, Beratung und Beschwerde, eine Anpassung von Begriffen an den Gesetzestext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie eine Erweiterung der Anlaufstellen bei rassistischer Diskriminierung.

Welche Funktion erfüllt die Richtlinie Antidiskriminierung der Universität zu Köln?

Die Richtlinie Antidiskriminierung stellt ein übergreifendes, verbindliches und transparentes Regelwerk für das Verfahren mit Diskriminierungsfällen an der Uni Köln dar. Sie dient den zahlreichen Beratungs- und Anlaufstellen als Orientierung, unterstützt und stärkt Betroffene und hebt die Verantwortlichkeit der Leitungsebene hervor.

"Diskriminierung bedeutet Herabsetzung, Geringschätzung, Nichtbeachtung, Ausschluss oder Gewalt gegenüber Personen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale wie Geschlecht (hierunter wird sowohl das juristische Geschlecht als auch das Identifikations- geschlecht gefasst), sexueller Orientierung/ Identität, Herkunft, Behinderung/ Krankheit, Religion/ Weltanschauung, Alter oder aufgrund weiterer individueller Differenzierungsmerkmale (z.B. Aussehen, institutionelle Zugehörigkeit in einer Organisation). Eine Mehrfachdiskriminierung liegt vor, sobald Personen gleichzeitig mehreren benachteiligten Gruppen angehören und in Situationen geraten, in denen aus mehr als einem Grund diskriminiert wird."

"Mobbing ist eine konflikt- beladene Kommunikation oder Handlung zwischen/unter ein- zelnen oder mehreren Betei- ligten, bei der die betroffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen wiederholt und systematisch, oft über einen längeren Zeit- raum ausgegrenzt oder direkt oder indirekt angegriffen wird. Dieses Verhalten beinhaltet u.a.: systematische Verbreitung von diskreditierenden Gerüchten, systematische Verweigerung von studien- oder arbeits- relevanten Informationen, und Beleidigungen, ehrverletzende und demütigende Behandlung."
Unter Cybermobbing oder Cyberbullying versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloß- stellung, Bedrängung, Nötigung, Verleumdung oder Belästigung von Personen mithilfe von Kommunikationsmedien, beispielsweise über Smart- phones, E-Mails, Websites, Foren, Chats, Communities oder auch in Videokonferenzen.

Inhalte der Richtlinie

Die Richtlinie beinhaltet eine Ausdifferenzierung der Pflichten der Hochschul- leitung und von Personen mit Leitungsaufgaben. Beratungs- und Beschwer- deverfahren werden konkretisiert und Sanktionsmöglichkeiten für Beschäftigte und Studierende aufgezeigt. Außerdem beinhaltet die Richtlinie eine Auflistung möglicher Anlaufstellen, Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung und eine Regelung zur anonymisierten Datenerfassung von Diskriminierungsfällen an der UzK.

Entstehung

Die Richtlinie ist im Rahmen eines Teilprojekts des Audits „Vielfalt gestalten“ entstanden, das die Uni Köln Anfang 2019 erfolgreich abgeschlossen hat. Als Grundlage dienten die frühere Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Antidiskriminierungsrichtlinien anderer Hochschulen. An der Erarbeitung beteiligt waren u.a. die Gleichstellungsbeauftragte, Studierende, das Justitiariat sowie weitere Beratende.

Verfahrensschritte und Sanktionsmöglichkeiten

Die Richtlinie unterscheidet zwischen informellen und formellen Verfahren. Ersteres beinhaltet Handlungsschritte, die der Beratung und Unterstützung von Betroffenen dienen, aber auch in einer Mediation oder der Einleitung eines formellen Verfahrens resultieren können. Beim Letzteren handelt es sich um ein Beschwerdeverfahren, welches eine vertrauliche Prüfung der Vorwürfe und ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Sanktionierungsarten hängen von der Schwere der Tat ab und werden im Einzelfall geprüft. Aus Erfahrungswerten von Beratungsstellen ist bekannt, dass in den meisten Fällen ein regulierendes Gespräch ausreichend ist. Möglich sind aber auch Sanktionen wie Ermahnungen, Hausverbote oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
 

Beratungs- und Beschwerdewege bei Diskriminierung an der Universität zu Köln

Sie erleben an der Uni Köln Diskriminierung oder Mobbing? Die folgenden Grafiken zeigen wie Sie vorgehen können, um (wenn Sie) Unterstützung zu erhalten (benötigen) und wie der Verfahrensablauf bei einer Beschwerde wegen Diskriminierung aussieht.

Beratungsstellen im Falle von Diskriminierung finden Sie hier für Sie zusammengestellt. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden oder wie Sie vorgehen können, dann bietet Ihnen Dr. Rahab Njeri, Referat Gender & Diversity Management, eine Erst- und Verweisberatung an (r.njeri@verw.uni-koeln.de, +49 221 470-89082).

"Als sexualisierte Gewalt werden alle Verhaltens- und Handlungsweisen verstanden, die in sexueller Hinsicht diskriminierend, beleidigend oder demütigend sind und die zur Folge haben, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dieses Verhalten beinhaltet u.a.: sexualisierte nonverbale und verbale Kommunikation, herab- würdigende sexualisierte Darstellungen, und tätliche Übergriffe."

vergrößern: Beratungs- und Beschwerdewege bei Diskriminierung
vergrößern: Verfahrensablauf bei Diskriminierungsbeschwerden

Vorgehensmöglichkeiten

Eine barrierefreie Version des Informationsblatt "Was tun bei Diskriminierung", sowie des "Handlungsleitfaden Erstgespräche" finden Sie im Bereich  Barrierefreie Downloads.