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Informationen für Ratsuchende

Der Universität zu Köln ist es wichtig, ein sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Studien-, Lehr- und Arbeitsort zu sein. Hierzu fördert sie eine Kultur des Hinsehens und Benennens und fordert alle Mitglieder und Angehörige auf, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Diskriminierung, wird an der Universität zu Köln nicht geduldet. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität zu Köln definiert unerwünschte Handlungen, eröffnet Betroffenen Verfahrenswege und benennt Ansprechpersonen.

Für Betroffene

Erleben Sie an der Uni Köln Diskriminierung? Dann können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Suchen Sie sich Unterstützung in Ihrem Arbeits-, Studien oder privaten Umfeld für eine erste Entlastung und zum Austausch über das Erlebte
  • Fertigen Sie nach Möglichkeit ein Gedächtnisprotokoll der Situation(en) an
  • Sie können Ansprechpersonen aus Ihrem Bereich kontaktieren, um Unterstützung zu erfahren, z.B. Personen mit Leitungs- und Lehrverantwortung oder Ombuds- und Vertrauenspersonen
  • Sie können eine Beratung in Anspruch nehmen (gemäß §7 der Richtlinie)
  • Sie können sich offiziell beschweren (gemäß §8 der Richtlinie)

Die Grafiken und Downloads am Ende der Seite zeigen, wie Sie vorgehen können, um Unterstützung zu erhalten und wie der Verfahrensablauf bei einer Beschwerde wegen Diskriminierung aussieht.

Für Zeug*innen, erste Ansprechpersonen und Allies

Wenn Sie Zeug*in eines diskriminierenden Vorfalles geworden sind oder als erste Ansprechperson von Betroffenen kontaktiert wurden, können Sie ebenfalls aktiv werden. Nehmen Sie die Betroffenen mit ihren Schilderungen erst! Denn Diskriminierungserfahrungen sind belastende und gewaltvolle Situationen für die Betroffenen. Wenn Ihnen gegenüber jemand solch eine Erfahrung offenbart, bedeutet dies auch immer Vertrauen in Sie! 

Darüber hinaus können Sie u.a. folgende Schritte (gemeinsam) unternehmen:

  • Sammeln und strukturieren Sie die geteilten Informationen
    • Was wurde bereits unternommen?
    • Was wünscht sich die betroffene Person? 
    • Welche Ziele verfolgt sie?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, bei denen Sie konkret unterstützen können? 
  • Macht es Sinn, weitere Stellen zu involvieren?

Wichtig dabei ist, dass keine Handlung ohne das Einverständnis der betroffenen Person geschieht!

Im Dokument „Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen“ finden Sie weitere Informationen.