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Bild: Andreas Köstler

Inklusion

Der demographische Wandel in Deutschland legt nahe, dass es zukünftig weniger Nachwuchs, weniger Fachkräfte geben wird und ein höherer Altersdurchschnitt der Belegschaft zu erwarten ist. Eine Lösung für diese Herausforderung ist, dass wir die Arbeitswelt inklusiver gestalten.
Ein weiteres Argument für Inklusion ist die Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen fördert und seit 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten ist. Die UN-BRK definiert Menschen mit Behinderungen als „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können,“ (Artikel 1). Barrieren können unter anderem baulicher, kommunikativer, struktureller oder kultureller Natur sein.

Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wurden auf Bundes- und Landesebene Aktionspläne verfasst. Auch erste Hochschulen legen Inklusionskonzepte vor wie auch die Universität zu Köln. Sie setzt einerseits einen Fokus auf die (Beseitigung von) Barrieren in den Strukturen und Prozessen der Universität, und unterstützt andererseits Menschen mit Behinderungen individuell, um ihnen eine verbesserte Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Orientiert an diesen Grundsätzen ist an der Universität zu Köln der Aktionsplan Inklusion entwickelt worden, der am 15.01.2020 vom Senat der Universität zu Köln verabschiedet wurde.

Einrichtungen, Gremien und Beratung im Bereich Inklusion

Eine Übersicht aller (de-)zentralen Einrichtungen und Beratungsangebote im Bereich Inklusion finden Sie in diesem Portal unter den Rubriken Institutionen und Beratung.

Ausgewählte zentrale Maßnahmen im Bereich Inklusion

Weitere Maßnahmen und Angebote finden Sie in der Chancen@UniKöln - Praxisdatenbank.