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Inklusionsbeauftragte*r der Arbeitgeberin

Aufgabe

Die Person vertritt als Inklusionsbeauftragte*r der Arbeitgeberin die Universität zu Köln gemäß § 181 SGB IX in allen Angelegenheiten gegenüber schwerbehinderter Beschäftigten, der Schwerbehindertenvertretung sowie gegenüber dem Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten und dem Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung. Zudem ist sie entscheidungsbefugte Verbindungsperson zur Arbeitsagentur, zum Integrationsamt sowie zu Rehabilitationsträgern.

Die Person hat insbesondere die Aufgabe darauf zu achten, dass die Universität ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung Schwerbehinderter einhält. Ihr ist wie der Schwerbehindertenvertretung zu jeder Angelegenheit, die Belange schwerbehinderter Beschäftigter berührt oder berühren könnte, vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Kontakt

Eckhard Rohde (Inklusionsbeauftragter der Arbeitgeberin)

Tel: +49 221 470-4148
E-Mail: e.rohde(at)verw.uni-koeln.de