Wie im vergangenen Jahr wird auch im Jahr 2022 wieder ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Förderung von Projekten, die den Zielen der Gleichberechtigung der Geschlechter oder der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer dienen, aus dem Finanzfonds zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags zur Verfügung stehen. Der Erfolg der Projekte muss sich zeitnah und unmittelbar messen lassen z.B. am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen, am Anteil der Frauen bei den wissenschaftlichen Beschäftigten, Professuren und Juniorprofessuren, sowie am Abbau bestehender Unterrepräsentanz von Studentinnen in einigen naturwissenschaftlichen Studiengängen. Es sind auch Projekte angesprochen, die die Verbesserung der Gleichstellungschancen des Personals in Technik und Verwaltung anstreben.
Bis zum 31. Oktobert 2021 können Förderanträge für Projekte eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://strategy.uni-koeln.de/gremien__und_sonstige_akademische_angelegenheiten/frauenfoerderung/finanzfonds_zur_umsetzung_des_gesetzlichen_gleichstellungsauftrags/index_ger.html