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Betreuungsfond: Refinanzierung von zusätzlichen Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige

Ab dem 1. Januar können nicht nur MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung, sondern auch WissenschaftlerInnen Betreuungskosten von der Universität refinanzieren lassen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung zusätzliche Betreuung für ihre Kinder (≤12 Jahre) oder ihre pflegebedürftigen Angehörigen benötigen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://verwaltung.uni-koeln.de/cfs/content/index_ger.html