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Entwicklungspläne Gleichstellung und Diversität 2020-2024

Rahmenplan für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2024
Entwicklungspläne der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Verwaltung 2020-2024

In § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) ist die Pflicht der Hochschulen verankert, jeweils für einen Zeitrahmen von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan bzw. Entwicklungsplan (vormals: Frauenförderplan) zu erlassen. Dieser besteht innerhalb der Universität zu Köln aus einem Rahmenplan für die Gleichstellung der Geschlechter, der für die gesamte Hochschule gilt, sowie den Entwicklungsplänen Gleichstellung und Diversität der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Verwaltung.

Entsprechend § 5 Abs. 2 LGG NRW beschließt der Senat über den Gleichstellungsplan.

Die Universität zu Köln erließ erstmals im Jahr 2000 einen Gleichstellungsplan, bestehend aus den o.g. Teilplänen, für den Zeitraum 2001-2003. Seither wurden die Gleichstellungspläne kontinuierlich fortgeschrieben und durch den Senat beschlossen.
Für den Zeitraum 2020-2024 wurden die Entwicklungspläne am 10.06.2020 durch den Senat verabschiedet. Die aktuellen Pläne können Sie in der rechten Spalte abrufen. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Für allgemeine Rückfragen zu den Entwicklungsplänen steht Ihnen Jules Bieber, Referat Chancengerechtigkeit (E-Mail: j.bieber@verw.uni-koeln.de), gerne zur Verfügung.