Wie im vergangenen Jahr wird auch im Jahr 2020 wieder ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Förderung von Projekten, die den Zielen der Gleichberechtigung der Geschlechter oder der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer dienen, aus dem Finanzfonds zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags zur Verfügung stehen. Der Erfolg der Projekte muss sich zeitnah und unmittelbar messen lassen z. B. am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten, Professuren und Juniorprofessuren, sowie am Abbau bestehender Unterrepräsentanz von Studentinnen in einigen naturwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen. Es sind auch Projekte angesprochen, die die Verbesserung der Gleichstellungschancen des Personals in Technik und Verwaltung anstreben. Anträge können bis zum 31. Oktober 2019 eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf den Seiten des Dezernat 1.
Finanzfonds zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages - Ausschreibung der Fördermittel für das Jahr 2020