Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist der Universität zu Köln ein besonderes Anliegen. Mit dem Rahmenplan Frauenförderung der Universität zu Köln 2001 – 2003 wurde ein zentraler Finanzfonds eingerichtet, um Projekte zur Verwirklichung dieses Ziels auch finanziell zu untermauern. Die Mittel werden jährlich vergeben. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Rektorat unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten gem. § 24 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW (HG) und auf Empfehlung der Gleichstellungskommission gem. § 24 Abs. 2 HG. Grundsätzlich müssen die Projekte den Zielen des § 1 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) dienen, d. h. darauf abzielen, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern aufgrund ihres Geschlechts abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Weitere Informationen, sowie die Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Hochschulentwicklung und Akademische Angelegenheiten.