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Namensänderung nach Transsexuellengesetz (TSG) | Vorgezogene Namensänderung transidenter Menschen an der UzK möglich

Transidente Menschen haben von nun an die Möglichkeit, bereits nach Beantragung der Änderung des Vornamens bzw. des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) beim zuständigen Amtsgericht, mit ihren gewünschten „neuen“ Vornamen in den universitären Erfassungssystemen der UzK geführt zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten.