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Diversity- und Inklusions-Projekt-Fonds

Die Universität zu Köln fördert Projekte in den Bereichen Chancengerechtigkeit, Inklusion und Geschlechtergerechtigkeit. Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Diversity-Projekt-Fonds und Inklusions-Projekt-Fonds. Wenn Sie ein Förderanliegen mit dem Schwerpunkt Geschlechtergerechtigkeit haben, besuchen Sie die Website des Gleichstellungsfonds.
 

Aktuelles: Jetzt Fördermittel beantragen!

Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Diversity- und Inklusions-Projekt-Fonds sowie dem Gleichstellungsfonds für das Jahr 2027 endet am 31. Oktober 2026.
 

Diversity-Projekt-Fonds

Zielsetzung
Das Ziel ist die Förderung von Projekten zur Umsetzung der Strategie Chancengerechtigkeit und zur Erhöhung von Diversität an der Universität zu Köln. Bevorzugt werden Projekte die das Zusammenwirken von mindestens zwei Diskriminierungsdimensionen berücksichtigen (im Sinne der Intersektionalität). 
Den Studierenden, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen der Universität zu Köln soll mit dieser Ausschreibung die Möglichkeit gegeben werden, sich mit einem eigenen Projekt aktiv an der Umsetzung der Strategie Chancengerechtigkeit zu beteiligen und intersektionale Kooperationen zu initiieren.
Bitte beachten Sie, dass Projekte aus den Bereichen Gleichstellung und Familienfreundlichkeit aus dem Gleichstellungsfonds und Projekte aus dem Bereich Inklusion aus dem Inklusions-Projekt-Fonds und nicht über den Diversity-Projekt-Fonds gefördert werden können.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Studierende sowie Mitarbeiter*innen der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen, die an der Universität zu Köln immatrikuliert bzw. beschäftigt sind und deren Einschreibung und Beschäftigung bis zum Ende der beantragten Maßnahme gesichert ist. 

Art der Förderung
Anträge können ab sofort gestellt werden. Gefördert werden innovative Projekte in Form einer Anschubfinanzierung, die eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Die Fortführung von auslaufenden oder bereits stattgefundenen Projekten (rückwirkende Finanzierung) wird nicht gefördert. Maximal ein Folgeantrag zu einem im Rahmen des Diversity-Projekt-Fonds bewilligten Antrags ist möglich.
Beantragt werden können ausschließlich Sachmittel für Projekte (inkl. SHK-Stellen), die im konkreten Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie Chancengerechtigkeit stehen. Sofern das Projekt SHK-Stellen beinhaltet, sind die PANDA-Sätze für die Berechnung von Kosten (Homepage Dezernat 4) im Antrag zu berücksichtigen. Es werden grundsätzlich diejenigen Projekte bevorzugt, die nicht aus anderen Quellen gefördert werden. 
Bitte beachten Sie: Maßnahmen in Zusammenhang mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen können nur gefördert werden, wenn diese entweder einer breiten Hochschulöffentlichkeit zugänglich sind oder deren Ergebnisse der Hochschulöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Nicht förderungsfähig sind:
•    Personalmittel
•    Wissenschaftliche Projekte
•    Reine Publikationsvorhaben
•    Reine Lehrveranstaltungen für eine geschlossene Studierendengruppe
•    Einzelpersonen
•    Bewirtungskosten
 

Förderentscheidung
Ein internes Gremium bestehend aus der Prorektorin für Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit, einer Vertretung der Fakultäten, einer Vertretung aus der Verwaltung, einer Vertretung aus dem Referat Chancengerechtigkeit sowie eine studentische Vertretung entscheiden auf Basis der Antragsunterlagen über die Vergabe der Förderung.

Antragstellung
Die Anträge sind bis 31.10.2026 im Referat Chancengerechtigkeit einzureichen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:
•    Deckblatt mit Name, Institut, Kostenstelle und Kontaktdaten der antragsstellenden Person sowie Angabe des Projekttitels, Zielgruppe des Projekts und Laufzeit (1 Seite)
•    Begründung des Antrags (2 Seiten, Schrift Arial 11 pt, Zeilenabstand 1,5 cm) mit einer Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme
•    Zeit- und Finanzplan


Bitte verwenden Sie die Vorlage zum Antrag. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
 

Allgemeine Informationen zur Antragstellung:
Die Fördersumme ist abhängig von dem tatsächlichen Sachbedarf. Sollten Reisekosten anfallen, so sind für die Kalkulation der Fahrt- und Flugkosten Tickets der 2. Klasse bzw. der Economy Class zu Grunde zu legen. Reise- und Aufenthaltskosten müssen den realen Bedarf und die nach Ziel-/Herkunftsland unterschiedlichen Kosten berücksichtigen. Bei der Berechnung der Aufenthaltskosten können die Tagessätze über folgenden Link der Reisekostenstelle der Universität zu Köln ermittelt werden: https://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung44/content/reisekosten/informationen/stichwortverzeichnis/index_ger.html. Für die Organisation einer Veranstaltung sind grundsätzlich zuerst universitätseigene Ressourcen (Hausdruckerei, Studierendenwerk, Räumlichkeiten etc.) zu nutzen.

Pflichten der antragsstellenden Person:
•    Wurde ein Antrag auf Finanzierung auch an anderer Stelle eingereicht, ist dies mitzuteilen und zu erläutern.
•    Nach Abschluss des Projektes muss innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher Ergebnisbericht (2 Seiten) im Referat Chancengerechtigkeit (referat-change@verw.uni-koeln.de) eingereicht werden.
•    Die antragsstellende Person verpflichtet sich, alle Kosten ohne Aufforderung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.
•    Bei Verausgabung, die nicht dem beantragten Zweck entspricht, kann die Förderung nachträglich widerrufen werden. In diesem Fall können die Fördermittel zurückgefordert werden.
•    Bei allen (hochschul)öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist immer auf die Unterstützung der Maßnahme durch den Diversity-Projekt-Fonds hinzuweisen.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen in einem PDF-Dokument samt der Kostenkalkulation (je nach Umfang zusätzlich als Excel-Tabelle) digital an die folgende Adresse: referat-change@verw.uni-koeln.de

Kontakt

Jules Bieber (keine/they)
Referat Chancengerechtigkeit

Tel: 0221/470-3224
E-Mail: j.bieber@verw.uni-koeln.de


Inklusions-Projekt-Fonds

Zielsetzung
Das Ziel des Inklusions-Projekt-Fonds ist die Förderung von Projekten, die im konkreten Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplan Inklusion und der Förderung von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stehen. 
Den Studierenden, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen der Universität zu Köln soll mit dieser Ausschreibung die Möglichkeit gegeben werden, sich mit einem eigenen Projekt aktiv an der Umsetzung des Aktionsplan Inklusion zu beteiligen und intersektionale Kooperationen zu initiieren.
Bitte beachten Sie, dass Projekte aus den Bereichen Gleichstellung und Familienfreundlichkeit aus dem Gleichstellungsfonds und Projekte im Bereich Antidiskriminierung und Bildungsgerechtigkeit über den Diversity-Projekt-Fonds gefördert werden können.
 

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Studierende sowie Mitarbeiter*innen der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen, die an der Universität zu Köln immatrikuliert bzw. beschäftigt sind und deren Einschreibung und Beschäftigung bis zum Ende der beantragten Maßnahme gesichert ist. 

Art der Förderung
Anträge können ab sofort gestellt werden. Gefördert werden innovative Projekte in Form einer Anschubfinanzierung, die eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten. Die Fortführung von auslaufenden oder bereits stattgefundenen Projekten (rückwirkende Finanzierung) wird nicht gefördert. 
Beantragt werden können ausschließlich Sachmittel für Projekte (inkl. SHK-Stellen), die im konkreten Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplan Inklusion und der Förderung von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stehen. Sofern das Projekt SHK-Stellen beinhaltet, sind die PANDA-Sätze für die Berechnung von Kosten (Homepage Dezernat 4) im Antrag zu berücksichtigen. Es werden grundsätzlich diejenigen Projekte bevorzugt, die nicht bereits aus anderen Quellen gefördert werden. 
Nicht förderungsfähig sind:
•    Personalmittel
•    Wissenschaftliche Projekte 
•    Einzelpersonen
•    Bewirtungskosten
Bitte beachten Sie: Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen können nur gefördert werden, wenn sie in unmittelbarem Bezug zu Studierenden mit Behinderungen stehen. 
 

Förderentscheidung
Ein internes Gremium bestehend aus dem Prorektorat für Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit, einer Vertretung der Fakultäten, einer Vertretung aus der Verwaltung, einer studentischen Vertretung des SOS-Referats „Studieren ohne Schranken“, zwei Vertretungen aus dem Referat Chancengerechtigkeit sowie dem Beauftragen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen entscheiden auf Basis der Antragsunterlagen über die Vergabe der Förderung.

Antragstellung
Die Anträge sind bis 31.10.2026 im Referat Chancengerechtigkeit einzureichen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:
•    Deckblatt mit Name, Institut, Kostenstelle und Kontaktdaten der antragsstellenden Person sowie Angabe des Projekttitels, Zielgruppe des Projekts und Laufzeit (1 Seite)
•    Begründung des Antrags (2 Seiten, Schrift Arial 11 pt, Zeilenabstand 1,5 cm) mit einer Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme
•    Zeit- und Finanzplan

Kontakt

Susanne Groth (sie/ihr)
Referat Chancengerechtigkeit

Tel: 0221/470-8394
E-Mail: s.groth@verw.uni-koeln.de