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Antisemitismus melden

Auch an Hochschulen und Universitäten kommt es immer wieder zu antisemitischen Vorfällen. Um wirksam dagegen vorzugehen, werden entsprechende Vorkommnisse dokumentiert und die für den jeweiligen Einzelfall notwendigen Schritte unternommen.

Vorfälle können per E-Mail an antisemitismusSpamProtectionverw.uni-koeln.de gemeldet werden.

Informationen, was diese Meldung beinhalten sollte und wie der folgende Prozess abläuft finden Sie hier:

 

1.  Erkennen und Dokumentieren:

Wenn Sie einen antisemitischen Vorfall beobachten, sollten Sie diesen sofort dokumentieren. Handelt es sich z.B. um eine Schmiererei, fertigen Sie ein Foto an und notieren Sie den genauen Ort und Zeitpunkt Ihrer Beobachtung. Wenn es um eine bestimmte verbale oder schriftliche Aussage geht, sollten Sie Ihre Beobachtung ebenfalls möglichst frühzeitig ausführlich festhalten. Wichtige Angaben sind u.a.:

  • Beschreibung & ggf. Foto des Vorfalls

Beispiel: “Schmiererei (Text) mit Edding an einer Tür"

  • Ort:
    • Adresse oder Gebäude/Gebäude-Nr.
    • Gebäudeteil & Stockwerk
    • Raum/Raum-Nr. oder Bereich
    • ggf. genauer Ort

Beispiel: “Philosophikum, 3. Obergeschoss, Herrentoiletten gegenüber der Historischen Bibliothek, innen an der Tür”

  • Datum & Uhrzeit des Vorfalles/der Beobachtung:

Beispiel: “Mittwoch, 16. Oktober, gegen 15:30 Uhr”

 

2. Meldung:

Senden Sie Ihre Notizen und Fotos zeitnah per Mail an: antisemitismusSpamProtectionverw.uni-koeln.de. Geben Sie dabei bitte auch an, ob Sie selbst bereits weitere Schritte unternommen haben und ob Sie weitere Unterstützung oder Beratung benötigen. 

 

3. Rückmeldung:

Das Referat Chancengerechtigkeit sendet Ihnen anschließend eine Eingangsbestätigung und bittet, falls nötig, ggf. um weitere Informationen. Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt.

 

4. Koordinierung der weiteren Maßnahmen:

Ihre Meldung wird anschließend überprüft und der weitere Prozess vom Referat Chancengerechtigkeit koordiniert. Je nach Art des Vorfalls werden weitere Schritte veranlasst. Handelt es sich z.B. um eine Schmiererei, wird die unverzügliche Entfernung beauftragt. Bei einem Übergriff werden die Betroffenen betreut und an passende Anlaufstellen vermittelt.
Dabei gilt immer, dass auf die Bedürfnisse der meldenden oder betroffenen Person(en) Rücksicht genommen wird. Auf Wunsch wird nach Erledigung der Angelegenheit eine Bestätigung versandt.

 

5. Dokumentation der Vorfälle:

Das Referat Chancengerechtigkeit und die Vertrauensperson Antisemitismus dokumentieren alle gemeldeten Vorfälle.