Schließen Die Universität zu Köln war in allen drei Förderrunden des „Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder“ (PP I – III) erfolgreich. Hochschulen qualifizieren sich alle 5 Jahre für das Programm durch die Einreichung eines Gleichstellungskonzepts, welches eine Status Quo-Analyse und einen Perspektivteil enthält. Nach einer positiven Evaluation können Professuren von erstberufenen Wissenschaftlerinnen gefördert werden. Im Gegenzug zur Kofinanzierung dieser Professuren müssen die Universitäten Mittel für zusätzliche gleichstellungsfördernde Projekte einsetzen. Das Programm trägt somit dazu bei, einerseits die Zahl der Professorinnen zu erhöhen und andererseits die Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen zu stärken.
In allen drei Förderzeiträumen konnte die UzK jeweils drei Professuren besetzen, die die Kriterien des Programms erfüllen. Insgesamt wurden so seit 2009 rund 4,48 Mio. Euro für Gleichstellungsprojekte eingeworben. Weitere 1,2 Mio. Euro wurden von der UzK zusätzlich eingesetzt – eine Vorgabe des Programms.
Die mit diesen Mitteln durchgeführten Projekte und strukturellen Maßnahmen haben die Geschlechtergerechtigkeit an der UzK deutlich gestärkt und wurden teilweise verstetigt. Sie sind in unterschiedlichen Institutionen verankert:
Förderung von weiblichen Nachwuchsgruppenleiterinnen und Juniorprofessorinnen mit Sachmittelzuschüssen - (Abt. 72 Großprojekte)
Flexibel einsetzbare Mittel für Postdoktorandinnen zur Unterstützung ihrer Forschungsarbeit durch Erstattung von Kinderbetreuungskosten oder für die Einstellung von Hilfskräften - (Abt. 72 Großprojekte)
Professorinnenprogramm II (2015 – 2020):
Kids&ElderCare - Erstattung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten sowie Hilfskräfte für Postdoktorandinnen - (Abt. 72 Großprojekte)
NetEx – Network & Exchange - Mittel für Reisen, Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Workshops für Postdoktorandinnen - (Abt. 72 Großprojekte)
Gender-sensible Berufungsverfahren: Koordination und Unterstützung der Fakultäten bei der Implementierung von gender-sensiblen Berufungsverfahren durch Entlastung - (zentrale Gleichstellungsbeauftragte)
Erfüllung der Vorgaben in Berufungsverfahren durch Stärkung der Stabsstelle Berufungen im Hinblick auf gendersensible Berufungsverfahren - (zentrale Gleichstellungsbeauftragte)