Qualifikationsstellen für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen
Die Universität zu Köln hat eine dauerhafte Förderstruktur eingerichtet, um zusätzliche Qualifikationsstellen für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen zu schaffen. Jährlich steht eine 65% TVL E13 Stelle für eine*n Doktorand*in oder eine*n Post-Doktorand*in zur Verfügung. Die Stelle wird für eine Laufzeit von drei Jahren gefördert. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Im Jahr 2025 ist eine PostDoc-Stelle für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 25.08.2025. Die Stellenausschreibung finden Sie demnächst im Jobportal der Universität zu Köln, hier finden Sie weitere wichtige Hinweise für Ihre Bewerbung:
Informationen zur PostDoc-Stelle für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen.
Wer kann sich bewerben?
- Antragsberechtigt sind Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Doktorarbeit.
- Sie haben eine anerkannte Schwerbehinderung (§ 2 SGB IX) oder sind den Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt (Informationen hierzu finden Sie hier).
- Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der beantragten Stelle darf die antragstellende Person keinen wirksamen Arbeitsvertrag bzw. kein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität zu Köln haben.
- Eine Bewerbung für die Qualifikationsstelle setzt voraus, dass Sie sich zuvor mit dem Institut bzw. Lehrstuhl, an dem Sie aufgenommen werden möchten, besprechen und deren Unterstützung erfragen. Das aufnehmende Institut bzw. der aufnehmende Lehr-stuhl gehört zur Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, zur Rechtswis-senschaftlichen Fakultät, zur Philosophischen Fakultät, zur Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder zur Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Welche Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen?
- Anschreiben mit der Beschreibung der persönlichen und beruflichen Situation und dem beabsichtigten Einstiegsdatum
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. Hochschulzeugnis (Kopie)
- Nachweis (Kopie) des Schwerbehindertenausweises bzw. der Gleichstellung mit Kopie des Bescheides über die individuelle(n) Einschränkung(en)
- Publikationsliste
- Arbeitszeugnisse
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (Exposé, maximal 2 Seiten) sowie tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan
- Selbsterklärung, dass die Voraussetzungen der Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät erfüllt sind
- Ein Unterstützungsschreiben eines*einer direkt in dem aufnehmenden Institut angesiedelten Professor*in mit einer Bestätigung, dass ein an die individuellen Bedürfnisse angepasster Arbeitsplatz, die Betreuung und die zur Forschung notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass im Verfahren ausschließlich Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden können. Bitte reichen Sie die Unterlagen über das Jobportal ein. Bei Problemen mit dem Jobportal wenden Sie sich an jobportal-tec@uni-koeln.de (0221/470-6099).
Welchen Umfang hat die Förderung?
- Geförderte Postdoktorand*innen erhalten für drei Jahre eine 65% TV-L E13 Stelle.
- Es besteht die Möglichkeit, die Finanzierung der Stelle um ein weiteres Jahr zu verlän-gern. Zu diesem Zweck muss bis spätestens sechs Monate vor Ende des Beschäfti-gungsverhältnisses ein Antrag gestellt werden.
- Es erfolgt keine Finanzierung (von Sachkosten, Dienstreisen etc.), die über die oben genannte Förderung hinausgeht.
Welche Informationen sind wichtig für den aufnehmenden Arbeitsbereich?
- Das vorrangige Ziel der Beschäftigung besteht in der Weiterqualifikation der geför-derten Person. Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Forschung des Instituts bzw. Lehr-stuhls und zur Mitwirkung in der Lehre sollen gegeben werden, insofern sie diesem Ziel dienen.
- Das aufnehmende Institut stellt einen an die individuellen Bedürfnisse der*des neuen Mitarbeitenden angepassten Arbeitsplatzes zur Verfügung.
- Der Arbeitsbereich verpflichtet sich, bei Einstellung einen Eingliederungszuschuss (EGZ) bei der jeweils zuständigen Stelle zu beantragen (Jobcenter oder Bundesagen-tur für Arbeit am Wohnsitz der arbeitnehmenden Person).
- Das Unterstützungsschreiben des aufnehmenden Instituts/Lehrstuhls sollte neben der Bestätigung der o.g. Bedingungen auch Einschätzungen zum Potential des*der Bewerber*in und des Forschungsvorhabens beinhalten.
Wie erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen?
Es können nur Bewerber*innen berücksichtigt werden, die Unterlagen (s. „Welche Unter-lagen sind der Bewerbung beizufügen?“) vollständig einreichen. Die Auswahl der zu för-dernden Bewerber*innen erfolgt nach der wissenschaftlichen Qualifikation.
Anträge für den gesamten Förderzeitraum einer Qualifikation werden bevorzugt berück-sichtigt im Gegensatz zu kurzfristigen Förderungen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen durch eine Kommis-sion, die sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
- Prorektorat für Antidiskriminierung und Chancengleichheit
- Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Vertreter*innen der Fakultäten
- Referent*in Inklusion
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Beschäftigungsaufnahme frühestens?
In der Regel erfolgt die Begutachtung, Beurteilung und die Auswahlsitzung innerhalb von sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist. Erkundigen Sie sich gerne, wenn Sie nach Ab-lauf der Bewerbungsfrist genauere Informationen benötigen. Spricht sich das Auswahl-gremium für eine Förderung aus, kümmert sich der aufnehmende Arbeitsbereich um die Einstellung. Der Einstellungsprozess nimmt in der Regel zwei Monate Zeit in Anspruch. Sie können also davon ausgehen, dass eine Beschäftigungsaufnahme frühestens dreieinhalb Monate nach Bewerbungsfrist möglich ist.
Zu welchem Zeitpunkt sollte die Beschäftigung spätestens aufgenommen werden?
Die Aufnahme der Beschäftigung sollte spätestens sechs Monate nach der Bewerbungsfrist erfolgen.
Wo kann ich weitere bzw. allgemeine Informationen rund um das Thema „Promovieren & Forschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen sowie chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen“ finden?
Das Albertus Magnus Center (AMC) ist die zentrale Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstelle für alle Promotionsinteressierten sowie Doktorand*innen, Postdocs und Tenure Track- & Juniorprofessor*innen (R1-R3) der Universität zu Köln. Das AMC hat wichtige Informationen zum Thema „Promovieren & Forschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen sowie chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen“ auf seiner Website zusammengestellt.